Honorar und Erstattung

Kosten

Transparente Informationen zur Abrechnung und möglichen Kostenerstattung.

VersicherungenAbrechnung nach GebüH
SelbstzahlerKosten auf Anfrage
ZahlungEC- und Kreditkarte möglich
AlternativeRatenzahlung möglich

Mit Versicherungen rechne ich nach den Sätzen der GebüH ab.

Kosten für Selbstzahler teile ich Ihnen auf Anfrage mit.

Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte ist möglich.

Die Gesamtkosten sind abhängig von der Art und Dauer der Behandlung sowie möglichen Nebenkosten für Medikamente, Material, Labor oder Berichte.

Heilkundliche Tätigkeiten sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie eine Behandlung nicht auf einmal bezahlen können, ist nach vorheriger Vereinbarung eine Ratenzahlung möglich.

Wichtige Hinweise zur Kostenerstattung

Die Behandlung erfolgt auf Grundlage eines Behandlungsvertrags beziehungsweise einer Honorarvereinbarung. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Ob private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfestellen Kosten ganz oder teilweise erstatten, richtet sich ausschließlich nach Ihrem Vertrag und den jeweiligen Erstattungsbedingungen.

Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe eine Erstattung möglich ist. Erstattungsgrenzen können sich insbesondere aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder den Beihilfevorschriften ergeben.

Der vereinbarte Rechnungsbetrag ist unabhängig von einer Erstattung durch Versicherungen oder Beihilfestellen vollständig zu zahlen.